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Kinderschutz vor „queere Sichtbarkeit“!

Liebe Freunde,

obwohl „Jurassica Parka“ bereits 2023 wegen Kinderpornografie rechtskräftig verurteilt wurde, war die Karriere der Dragqueen danach nicht beendet. Parka durfte weiter auftreten, etwa bei einem staatlich geförderten Festival in Berlin und als Werbegesicht – ausgerechnet für das Bundesfamilienministerium!

Letzteres löschte das Video nach Medienanfragen & distanzierte sich.

Wie kann es sein, dass eine so einschlägig vorbestrafte Person weiter auf Kinder losgelassen wird?

Nun tauchten neue Vorwürfe auf – erneut wird gegen die Dragqueen ermittelt, die bereits beim zwangsgebührenfinanzierten ZDF-Propagandist Jan Böhmermann mit rückblickend erschreckend brisanten Äußerungen auffiel. Wieder wegen des Verdachts auf Verbreitung & des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten.

Wer sich an Kindern vergeht, muss die volle Härte unseres Rechtsstaats zu spüren bekommen – doch ist man hierzulande offensichtlich mehr damit beschäftigt, „Meinungsverbrecher“ zu verfolgen!

Euer Manfred Schiller

Der Fall Jurassica Parka
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