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EU will noch eigene EU-Steuern einführen?

Liebe Freunde,

die AEUV (Arbeitsweise der Europäischen Union) Art. 311 und 310 besagen:

„Die Union stattet sich mit den erforderlichen Mitteln aus [… ] Der Haushalt wird vollständig aus Eigenmitteln finanziert […] Der Haushaltsplan muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein [….]“

Bislang galten als Eigenmittel die Beiträge der Mitglieder, denn die EU hat keine originäre Steuerhoheit, wie ein Staat (Art. 5 EUV, Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung).

Die Einführung „neuer“ Mittel, in dem Sinne, dass man Steuern als Eigenmittel definieren kann, muss einstimmig im Rat entschieden werden, zusätzlich muss jedes Land national ratifizieren.

Nun ist es so, dass sich die EU erstmals durch „Next-Generation-EU“, also EU-Schuldenaufnahme am Kapitalmarkt (entgegen Art. 310 und 311 der AEUV) mit rund 750 Mrd. € hoch verschuldet hat unter Verwendung eines Tricks:

Art. 122 AEUV (Krisenkompetenz) – und als Krise diente die schlimmste Pandemie aller Zeiten, die C-Krise. Die EU wurde erstmalig zum Schuldner am Kapitalmarkt.

Lange Rede kurzer Sinn: die Nationalstaaten stehen jetzt unter Zugzwang, die Krisenschulden abzutragen, und werden nun die Schleuse für die EU eröffnen, eigene und nach dem ersten Schritt immer weitere Steuern zu erheben.

Im Rahmen des aktuell vorgelegten „Mehrjährigen Finanzrahmens 2028-2034“ schlägt das Europaparlament drei neue Arten von Eigenmitteln vor:

Abgaben auf digitale Dienstleistungen, Kryptowährungen und Online-Glücks-Spiele.

Krypto- Abgabe, Entfall der Spekulationsfrist bei Krypto, Zuckersteuer erfinden, EU-Plastiksteuer, Steuer auf KI – was fällt euch noch ein?

Euer Manfred Schiller

Eigene Steuern für die EU?
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