Liebe Freunde,
das THW ruft in einer internen Handreichung die Mitarbeiter zur Denunziation von Kollegen auf.
Gefahndet wird nach Rassismus, Antisemitismus, Hass und Hetze. Es sollen Notizen von Gesprächen und Telefonaten von „verdächtigen“ Kollegen angefertigt werden (Spitzeltum).
Um bestimmte Funktionen beim THW ausüben zu dürfen werden die Internetaktivitäten der Anwärter durchforstet und z.B. das „Folgen“ von Personen aus dem – nicht mehr existenten – „Flügel“ der AfD ist ein Ausschlusskriterium. Ganz explizit konzentriert sich die Anweisung auf den Umgang mit der AfD intern, sowie extern, „AfD“ kommt insgesamt 15mal im Text vor.
Das Innenministerium lügt allerdings in der Antwort auf meine schriftliche Frage mit der Aussage: „Der Handlungsleitfaden ist dabei abstrakt-generell formuliert und nicht auf spezielle Parteien fokussiert.“
Und trotz allem angeordnetem Filzen, Ausspionieren und „Verpfeifen“ gibt das Innenministerium zu , dass es in den letzten 5 Jahren keine Beanstandungen gab. (THW: Leitfaden zu Umgang mit „extremistischen Parteien“).
Meine Frage und die Antwort der Regierung findet ihr HIER
Viele Grüße
Manfred Schiller