Die Beschleunigung außerhalb der Beschleunigungsgebiete zum Zwecke der Umweltzerstörung
Liebe Freunde,
diese Woche wird der Schuldenhaushalt 2025 in erster Lesung im Bundestag „debattiert“ – parallel setzt die Bundesregierung das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie REDIII (Erneuerbare Energien-Richtlinie) Dr.-Nr. 21/568 am Freitag auf die TO, da es ihr anscheinend nicht schnell genug geht.
Zur Umsetzung der EU-Vorgaben wird u.a. das deutsche Immissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz geändert, welche bislang vorrangig dem Umweltschutz dienten und menschliches Einwirken in die Natur kontrollieren sollten. Nun sollen Genehmigungsverfahren für die Installationen der Erneuerbaren Energien verkürzt werden. Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren soll zusätzlich und außerhalb zu den noch auszuweisenden „Beschleunigungsgebieten“ erfolgen.
Klingt dumm, ist auch dumm.
Auch der Ausschuss Wirtschaft und Energie ist mitberatend – somit beraten wir am kommenden Dienstag mal wieder darüber, was längst beschlossen ist.
Der Anteil von Erneuerbaren“ am Energieverbrauch muss gem. EU-Richtlinie bis 2030 42,5 Prozent betragen.
Euer Manfred Schiller