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JA zum Leben

STERNENKINDER klein und rein, schauen auf uns herab im Schein!

Liebe Freunde,


ich bin entsetzt!

Jedes Leben wird ausdrücklich vom Grundgesetz geschützt – Artikel 2 GG garantiert jedem Lebewesen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit!
Die Regierung unter Friedrich Merz will dieses Recht beugen! Im Mutterleib existiert dieses Recht angeblich nicht, nach seinem Dafürhalten darf man es beliebig abtöten, zerschneiden, entsorgen!


Zu den Fakten: Der dutzendfach reformierte §218 regelt heute die Straffreiheit einer Abtreibung wie folgt: der Abbruch ist rechtswidrig, aber straffrei bis zu 12. Woche nach Beratung, sowie aus medizinischer oder kriminologischer Indikation.
Die Kosten einer Abtreibung werden schon heute „bei Bedürftigkeit“ aus dem Sozialetat der Bundesländer durch die Krankenkassen bezahlt. Die Bedürftigkeit muss nicht nachgewiesen werden.


Am 18. Juni titelte die Junge Freiheit: England legalisiert Spätabtreibungen nach der 24.Woche.

Am Freitag sollen nun drei Richter in das Bundesverfassungsgericht vom Bundestag nachgewählt werden. Eine Kandidatin der SPD, Frauke Brosius-Gersdorf ist nicht nur offene AfD-Hasserin und möchte sie verbieten, sobald „genügend Material“ gesammelt ist, sie unterstützt auch eine Reformation des § 218, sodass Spätabtreibungen, wie in England jetzt geschehen, bis zum Ende der Schwangerschaft straffrei bleiben sollen.
Wie läuft solch eine Spätabtreibung ab? Ab der 22. Bis zur 24. Schwangerschaftswoche – das Kind ist bereits in dieser Phase lebensfähig – wird es „chemisch“ abgetötet durch eine Injektion direkt ins Herz oder in die Nabelschnur, danach muss die Mutter das Kind auf natürlichem Wege gebären. In einem späteren Stadium ist evtl. ein operativer Eingriff nötig, bei dem das Kind im Mutterleib zerstückelt wird. Föten mit mehr als 500 Gramm Gewicht oder ab der 24. Woche müssen bestattet werden.


Friedrich Merz, der mit dem „C“ im Parteinamen, antwortete am Mittwoch in der Kanzlerbefragung auf Beatrix von Storch`Frage: Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, diese Frau zu wählen, wissend, dass vermutlich diese Dame in Kürze über die Abschaffung des § 218 StGB abstimmen wird? – mit einem eindeutigen JA.
Bis jetzt sprechen sich nur zwei katholische Bischöfe gegen die Wahl von Brosius- Gersdorf aus.

Euer Manfred Schiller

Ja zum Leben! Keine Abtreibung kurz vor der Geburt!
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