Liebe Freunde,
über meine Arbeit im Petitionsausschuss habe ich euch bereits berichtet.
Aber wie gelangen Petitionen eigentlich ins Plenum des Bundestages?
Aufgrund einer Vereinbarung der Obleute des Petitionsausschusses werden Petitionen, die im Ausschuss einstimmig mit einem ‚hohen Votum‘ („Zur Erwägung“ oder „Zur Berücksichtigung“) beschlossen werden, von einem der Berichterstatter im Plenum vorgestellt und das hohe Votum des Ausschusses begründet. Daraufhin stimmt der Bundestag über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ab.
In dieser Legislaturperiode wurde übrigens am 9. Juli ´25 zum 1. Mal im Petitionsausschuss die Petition Nr. 26 einstimmig beschlossen, und der Petent – es ging um Fragen der Pferdeeinäscherung – hatte einen großen Erfolg mit seiner Initiative.
So geht bürgerschaftliches Mitbestimmen!
Auf meiner Website habe ich euch ein paar Informationen zur Arbeit des Petitionsausschusses zusammengestellt:
Der Petitionsausschuss im Bundestag
Euer Manfred Schiller