Keine demokratische Legitimierung für den „Bundeswehreinsatz“ im Inneren!
Liebe Freunde,
Die Beantwortung unserer Frage an die Bundesregierung bzgl. hochrangiger Bundeswehrsoldaten in den Ministerien blieb wie erwartet oberflächlich und unvollständig, ich würde sogar behaupten unrichtig.
Fakt ist: Der Zwei-Sterne-General Dr. Hans-Ulrich Holtherm wurde im März 2020 ins BMG als Leiter der Abtl. 6 (Öffentliche Gesundheit) berufen und verschwand aus diesem im Jahr 2021 wieder. Er war außerdem Leiter des Bund-Länder-Corona-Krisenstabs (von Kanzlerin Merkel adhoc initiierte „Klüngelrunde“ in Hinterzimmern).
Der Major a.D. Heiko Rottmann-Großner, dessen Namen wir in der Fragestellung mit den Initialen abkürzen mussten, galt als Schlüsselfigur der Corona-Krise, denn er war nicht nur Vorgesetzter von Lothar Wieler (RKI), sondern auch rechte Hand des Abteilungsleiters General Holtherm/BMG.
Deshalb konstatiere ich: Die Bundeswehr ist dem Verteidigungsminister unterstellt, Art. 65a und 87a GG. Hochrangige Militärs hatten jedoch „Befehlsgewalt“ über die Bevölkerung in einer per „Ordre Mufti“ erklärten Pandemie. Sie erteilten der Exekutive (Bundesregierung) und Ihren Behörden – z.B. RKI – Anordnungen, siehe RKI-Protokolle und Schriftwechsel.
Der Einsatz der Bundeswehr im Innern war also nicht vom Grundgesetz gedeckt, denn der im Grundgesetz definierte Fall eines rein technischen Falls von „Amtshilfe“ fand hier keine Anwendung Amtshilfe (bundeswehr.de).
Meine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung könnt ihr hier herunterladen:
Viele Grüße
Manfred Schiller