Liebe Freunde,
das Corona-Regime und dessen Vollstrecker sind unerbittlich.
Dr. Bianca Witzschel, Ärztin, Toxikologin, Pharmakologin, muss im Februar eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten antreten, es drohen Approbations-Entzug für drei Jahre, Entzug der legitimen ärztlichen Honorare basierend auf einer Schätzung.
Hat sie Totschlag begangen, hat sie mit dem Messer um sich gestochen, Menschen medikamentös vergiftet, hat sie katastrophale Behandlungsfehler auf dem Gewissen?
Nein, sie ist ihrem Berufsethos gefolgt, Menschen vor Schaden zu bewahren, indem sie viele Atteste zur Masken- & Impfbefreiung ausstellte. Der Staat urteilte, dass die Atteste „falsch“ waren.
Wir erinnern aus diesem Anlass vieler weiterer prominenter „Corona-Helden“, wie dem Arzt Dr. Walter Weber, der ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und gem. eigenen Angaben bis zu 100.000 € für Prozesse und Anwälte ausgeben musste. Von Wohnungs- und Praxisrazzien, Einschüchterung, Rufschädigung und gesundheitlichen Folgen bei allen Genannten ganz zu schweigen. Wir erinnern uns an Michael Ballweg, den sanften Corona-Rebell, der unschuldig 9 Monate in U-Haft saß, unter Bedingungen einer weißen Folter, und dem am Ende eine angebliche Steuerveruntreuung von ca. 20 € nachgewiesen wurde. Ihr kennt sicher Dr. Bodo Schiffmann – wir haben ihm viel zu verdanken.
An dieser Stelle Hut ab vor den ungenannten Helden, Ihnen sollte ein Denkmal gesetzt werden:
Viele weitere haben 28 € pro Pieks, und an Wochenenden 36 € ausgeschlagen, aber dutzende Menschenleben gerettet und unendliches Leid verhindert!
Die AfD hat im Bundestag bereits in der Vergangenheit Amnestie und Rehabilitierung für Personen gefordert, die aufgrund von Verstößen gegen die „Corona-Regeln“ verfolgt wurden – unsere Anträge wurden im Plenum abgelehnt:
- Gesetzesentwurf im Juni 2024: „Rehabilitierung von Personen, die aufgrund von Verstößen gegen Verhaltenspflichten zur Verhinderung der Verbreitung der COVID-19-Krankheit wegen einer Straftat verurteilt oder nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz mit einer Geldbuße belegt wurden“ Dr.-Nr. 20/12034.
- Parallel hierzu der Antrag „Rehabilitierung von Soldaten und Reservisten wegen Verstößen gegen die Duldungspflicht betreffend die COVID-19-Schutzimpfung“ Dr.-Nr. 20/12039.
Euer Manfred Schiller




