Liebe Freunde,
das leidige Thema Selbstbestimmungsgesetz steigert die Spaltung der Gesellschaft in Deutschland und soll beabsichtigt von unseren realen Problemen ablenken.
Der aktuelle Fall von Marla-Svenja Liebich schildert so deutlich die Groteske zwischen der moralisch verkommenen Gesetzgebung und der Realität von denjenigen, die alles ausbaden müssen. Tatsächlich darf gem. Gesetzgebung ein äußeres eindeutiges Geschlechtsmerkmal (also z.B. auch ein Penis) kein Kriterium für die Diskriminierung einer transsexuellen Frau sein.
Frau Liebich wird der „rechtsextremen Szene“ zugeordnet. Sie outete sich im November ´24 als Frau und änderte selbstbestimmt ihre Eintragung im Personenstandsregister, so wie die Gesetzgebung es ausdrücklich erlaubt und befürwortet. Bis zum Outing war das äußere Erscheinungsbild das eines Mannes, und da sie hieran nichts ändern will, bleibt das auch so. Gleiches Recht für alle gilt aber nicht bei den Initiatoren und Befürwortern des Selbstbestimmungsgesetzes. Die links-grüne Presse, wie z.B. die TAZ, bezeichnet Liebich als „Provokateursperson“ und benennt auch gleich passend dazu das „Notfalltürchen“ im Gesetz.
Aber machen wir doch noch einmal einen kurzen Ausflug in die Gesetzgebung.
§183 StGB (Exhibitionissmus-Straftatbestand) bestraft ausdrücklich das Entblößen männlicher Geschlechtsteile – von Männern! Transfrauen kommen in diesem Gesetz nicht vor – in der Öffentlichkeit. In einer mündlichen Befragung von Justizminister Buschmann, FDP, noch vor seinem Rücktritt im Bundestag, kam er mächtig ins Schwitzen, als Stephan Brandner und Beatrix von Storch ihn fragten, ob es nun auf das offizielle Gender (z.B. weiblich) ankäme, oder auf das, was entblößt wird, um einer Strafverfolgung zu unterliegen.
So dumm diese Frage erscheinen mag, sie spiegelt einfach nur die Wahrheit wider: Leben wir nun in einem Irrenhaus, oder leben wir in einem Irrenhaus?
Viele Grüße
Manfred Schiller