Liebe Freunde,
Wahlannulierung leichtgemacht, wenn das Ergebnis nicht passt?! Dem Merkelschen Vorbild bei der Thüringen-Wahl werden durch die neue EU-Verordnung Tür und Tor geöffnet.
Stellt euch vor, der AfD-Bürgermeisterkandidat in einer bayerischen Stadt postet im Februar einen Zeitungsartikel, den er irgendwo gefunden hat und gibt auch einen Kommentar dazu ab, in der Form: „also mit mir als Bürgermeister wäre das nicht passiert…“, außerdem kauft er für diesen Post über Facebook eine kleine Werbekampagne. Zack! Könnte Verstoß gegen die neue EU-VO 2024/900 sein, könnte Bußgelder nach sich ziehen und als Grundlage für Konkurrenten zur Wahlanfechtung dienen.
Stellt Euch vor, ein Sponsor aus dem Ausland finanziert einige Wahlplakate – einfach so – und zusätzlich wird die Finanzierungsquelle nicht veröffentlicht. Hier würden gleich zwei Verstöße vorliegen: zeitlicher Ausschluss aus Drittland kurz vor der Wahl und die Missachtung der Veröffentlichungspflicht.
Diese VO, die derzeit in ein deutsches Gesetz gegossen wird, trat auch ohne diesen Schritt bereits im Oktober 2025 EU-weit in Kraft. Die AfD bringt in der kommenden Woche einen Antrag in den Bundestag ein zur sofortigen Aufhebung der EU-VO, gegen Umsetzung in deutsches Recht und gegen die weitere Beschneidung und Behinderung von politischen Organisationen im digitalen und analogen Raum.
Die AfD und viele andere kritische Denker kritisieren, dass in der VO weder genau definiert wird, was der Begriff „politische Werbung“ umfasst (z.B. ein Bürgerdialog?), und welche Kriterien (z.B. allein das Partei-Logo?) darunter fallen. Google hat bereits mitgeteilt, keine politische Werbung mehr für Nutzer in der EU auszuspielen (betrifft vorrangig Youtube), META hat diesen Schritt ebenfalls angekündigt. Ausdrücklich wird die TTPA-VO als Grund genannt. Zensurfreie demokratische und politische Willensbildung Adé!
Euer Manfred Schiller
Wahlannulierung leichtgemacht?!



